Wie ist es jetzt mit Trauerfeiern durch den Coronavirus
Stand 1.11.2020 RIS – COVID 19 §10 Abs 1 & 2
- Trauerfeiern und kirchliche Beerdigungen (im Freien und im Raum) sind mit der maximalen Anzahl von 50 Trauergäste beschränkt.
- Es ist am Begräbnis ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen, sowie auf die Abstandsregeln zu achten.
- Alle gängigen Verhaltensregeln (Abstand, Vermeidung von Körperkontakt, Nutzung von gleichen Stiften) sollten unbedingt beachtet werden.
- Personen unter behördlicher Quarantäne dürfen nicht an Begräbnissen teilnehmen.
- Während des Beratungsgespräches beim Bestatter ist ein Mund-Nasen-Schutz (keine Gesichtsvisiere) zu tragen.
- An Covid-19 Verstorbene sind theoretisch ansteckend. Bestatter sind darin geschult, gut damit umzugehen. Es finden vermehrt Feuerbestattungen statt, da die Beisetzung einer Urne zeitlich flexibel gestaltet werden kann.
AUFBAHRUNG Voraussetzungen:
- Anschlag beim Eingang der Aufbahrungsstätten über die Verhaltensregeln;
- Mind. 1 Meter Abstand (keine Kondolenzbekundung mit Körperkontakt);
- Mund-/Nasen-Schutz;
- Kein Weihwasser;
- Kein Kondolenzbuch;
Online können Sie den Beitrag “Bestattungen nur im kleinsten Familienkreis” hier nachlesen:
https://tirol.orf.at/stories/3040851/
Anhören hier: (ca. um 12:41)