CORONA-Virus und Bestattungswesen
Allgemeines:
Unter einer Maske ist immer eine FFP2-Maske ohne Ausatemventil zu verstehen.
Personenbeschränkungen:
Für Begräbnisse gibt es KEINE Personenbeschränkungen.
Begräbnisse (außerhalb der Kirche):
- Maske in Innenräumen empfohlen
In der Kirche = im Kirchengebäude (Trauerfeier, Totenwache):
- 1 Meter Abstand
- Maskenpflicht
Aufbahrung (außerhalb der Kirche):
- Maske in Innenräumen empfohlen
Wird in der Kirche direkt aufgebahrt, gelten die Regeln für die Trauerfeier im Kirchengebäude.
Totenwache / Rosenkranz:
- Maskenpflicht
- 1 Meter Mindestabstand
Grabgang / Urnenbeisetzung:
- keine Pflicht und keine Empfehlung zur Maske
Live-Musik:
ist wieder zulässig!