Was muss ich machen, wenn jemand aus meiner Familie verstirbt?
Todesfall Zuhause
- Der zuständige Hausarzt muss gleich informiert werden
- Am Wochenende kann auch ein Notarzt informiert werden
- Der Arzt muss eine Totenbeschau durchführen
- Vor der Totenbeschau darf am bzw. an der Verstorbenen keine Veränderung gemacht werden
Todesfall in der Öffentlichkeit
- In diesem Fall informiert Sie die zuständige Sicherheitsbehörde (zum Beispiel die Polizei)
- Wenn Sie selbst anwesend sind, verständigen Sie sofort den Notruf
- Wir empfehlen, so schnell als möglich einen Bestatter zu kontaktieren
- Wenn die Todesursache unklar ist, wird eine Obduktion erfolgen
Todesfall im Krankenhaus oder im Pflegeheim
- Das Krankenhaus oder das Pflegeheim organisiert einen Arzt, der die Totenbeschau durchführt
- Der Arzt stellt einen Totenbeschaubefund aus
- Die Leitung des Krankenhauses/Heimes oder der Bestatter leiten diesen an das Standesamt weiter
- Die Angehörigen werden vom Krankenhaus/Heim gleich informiert. So können die Angehörigen den bzw. die Verstorbene(n) sehen und persönliche Sachen abholen.
- Sie können uns in diesem Fall gerne gleich informieren. Dann können wir weitere Schritte mit Ihnen planen.
Weitere Schritte
Erste Überlegungen
- Dokumente vorbereiten (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde des Ehepartners), Foto des bzw. der Verstorbenen
- Einbettung in den Sarg (wollen Angehörige dabei sein, Kleidung bereithalten, falls gewünscht)
- Aufbahrung (falls gewünscht)
- Auswahl der Begräbnisart (Sarg oder Urne)
- Grabstätte (falls Grabstätte vorhanden, Grabnummer herausfinden - bei Gemeinde nachfragen)
- Steinmetz wegen Inschrift/Abtragung informieren
Gemeinsam mit dem bestatter
- Planung der Traueranzeige und Trauerfeier
- Bestellung von Sarg- oder Urnenträger, Priester oder Trauerredner
- Organisation von Grabschmuck, Trauermusik, Blumengebinde
- Behördenwege (werden durch Bestatter erledigt)
Weitere wichtige schritte
- evtl. Antrag auf Witwen- und Weisenpension
- Beantragung von Überbrückungsgeld
- Ab- oder Ummeldungen: Telefon, Strom/Wasser, Internet, Abos, Vereinsmitgliedschaften, Gemeindeabgaben, Versicherungen, Auto/Moped
- Hilfe bei der Auszahlung von Versicherungsleistungen aus der Sterbekasse
Einen Menschen zu verlieren ist nicht leicht.
Dazu kommen noch viele organisatorische Angelegenheiten.
Das kann sehr überfordernd für Angehörige sein.
Bei Fragen können Sie uns gerne jederzeit kontaktieren!
Wir unterstützen Sie, wo es geht.
Helmut schöpf